EONIA-Zinsen 6-Monate Rückblick
Die Tagesanleihe wird aus steuerlicher Sicht genau wie jedes andere normale und verzinsliches Wertpapier behandelt. Die Zinserträge aus der Tagesanleihe unterliegen der Kapitalsteuer und müssen somit versteuert werden. Ab dem Jahr 2009 greift dann die Abgeltungssteuer. Die erhaltenen Zinsen aus der Anlage in einer Tagesanleihe werden entweder am 31.12. (eines jeden Jahres) oder bei Verlauf gutgeschrieben. Sind diese Zinsen höher als der Freibetrag in Höhe von 801 EUR für Ledige und 1602 EUR für Verheiratete müssen diese versteuert werden.